Unsere Spielregeln für die Lebensmittelausgabe

Ziel der Schalksmühler Tafel ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden, an Bedürftige abzugeben.

 

Hierzu gehören Personen mit geringem Einkommen, Empfänger von ALG II ~ Grundsicherung gemäß SGB XII ~ Sozialgeld ~ GEZ – Befreiung und andere hilfsbedürftige Menschen. Betroffene können in der Regel für eine Unkostenbeteiligung von drei  Euro Lebensmittel aus dem aktuellen Angebot aussuchen.

 

Es können nur so viel Lebensmittel ausgeben werden, wie an Spenden vorhanden sind. Die Abgabemenge richtet sich außerdem nach der Personenanzahl die in unserer Liste eingetragen ist.

 

Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.

 

 

 

 

Wichtig:

 

Für die Mitnahme der Lebensmittel bitte Taschen und Verpackungsmaterial mitbringen.

  • Der Unkostenbeitrag wird gezahlt.
  • Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich um die Ausgabe der Lebensmittel.
  • Der Tafelkunde packt seine Ware in die mitgebrachten Taschen und gibt die Kiste zurück.
  • Der Aufenthalt auf dem Gelände der “Tafel” ist nur für die Dauer der Lebensmittelausgabe möglich.
  • Alkoholkonsum ist auf dem Gelände der “Tafel” nicht gestattet.



Euer Schalksmühler Tafelteam

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© Schalksmühler Tafel e.V. Die Halveraner Tafel ist in unserem Verein integriert und ebenfalls Mitglied im Bundesverband Deutscher Tafeln. Ansprechpartner für die Tafel Halver und Tafel Schalksmühle ist Astrid Lehmann. Telefon 02355 508563 Mobil 0172 6137516 Spendenkonto: Sparkasse an Volme und Ruhr IBAN DE94 4505 0001 1800 1856 78 BIC: WELADE3HXXX Steuerbegünstigte Körperschaft gem. §§ 51 ff. AO